Einmal zu schnell gefahren oder eine rote Ampel übersehen – und neben dem Bußgeld können Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Dann kommt es häufig auf Details an: Wie wurde gemessen? Ist der Fahrer eindeutig zu erkennen? Welche Geschwindigkeit bleibt nach Toleranzabzug übrig? Wie lange zeigte die Ampel tatsächlich Rot? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist gerade auf solche Fragen spezialisiert. Sein Vorteil besteht nicht nur in allgemeinen Rechtskenntnissen, sondern in nachgewiesener Erfahrung mit Verkehrsrecht und der regelmäßigen Bearbeitung entsprechender Verfahren.
Grundsätzlich darf jeder Rechtsanwalt einen Bußgeldfall übernehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hat jedoch besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung in seinem Fachgebiet nachgewiesen. Hinzu kommt die vorgeschriebene laufende Fortbildung. Das macht sich besonders bei Detailfragen bemerkbar. Ein Fachanwalt kennt beispielsweise die Systematik des Bußgeldkatalogs, die Voraussetzungen eines Regelfahrverbots, die Bedeutung von Voreintragungen und die Rechtsprechung zu Ausnahmefällen. Er muss sich deshalb nicht erst grundlegend in die typischen Probleme eines Verkehrsverfahrens einarbeiten.
Bei einem Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß reicht es nicht immer, den Gesetzestext zu kennen. Der Vorwurf beruht häufig auf technischen Messungen. Relevant sind beispielsweise:
Der Vorteil liegt damit nicht darin, pauschal „Messfehler“ zu behaupten, sondern gezielt nach Punkten zu suchen, die den konkreten Tatvorwurf beeinflussen können.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Wenige km/h können viel verändern
Gerade bei einem Geschwindigkeitsverstoß ist Erfahrung mit den Grenzen des Bußgeldkatalogs wichtig. Ab 21 km/h Überschreitung werden Punkte relevant. Bei einem normalen Pkw ist innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu viel grundsätzlich ein Regelfahrverbot vorgesehen. Bei erheblichen Überschreitungen können bis zu drei Monate Fahrverbot drohen. Ein Fachanwalt erkennt deshalb sofort, ob sich ein Messwert in einem besonders kritischen Bereich befindet. Zusätzlich behält er mögliche Voreintragungen und die Wiederholungstäterregel bei erneuten Überschreitungen von mindestens 26 km/h im Blick.
Auch beim Rotlichtverstoß können Details die Sanktion erheblich verändern.
Vielleicht liegt kein Rotlichverstoß vor, sondern lediglich eine Haltelinienverstoß. Sie haben zwar die Haltelinie überfahren, sind aber nicht in den geschützten Bereich vorgedrungen. Ein Detail, dass genau zu prüfen ist. Wo kamen sie konkret zum Stehen.
Für den Fachanwalt stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob eine rote Ampel überfahren wurde. Entscheidend ist auch, welcher Tatbestand anhand der vorhandenen Beweise tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Da es bei diesen Fragen um Details geht sind Anwälte ohne eine entsprechende Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht oft überfordert.
Droht ein Fahrverbot, reicht der Satz „Ich brauche meinen Führerschein beruflich“ normalerweise nicht aus. Ein Fachanwalt kennt die Rechtsprechung zu den Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise von einem Regelfahrverbot abgesehen werden kann. Er weiß auch, welche beruflichen und persönlichen Umstände konkret dargelegt und gegebenenfalls belegt werden müssen. Ebenso wichtig ist die realistische Einschätzung: Nicht jeder berufliche Nachteil rechtfertigt eine Ausnahme. Fachanwaltliche Erfahrung hilft deshalb, erfolgversprechende Argumente von bloßen Hoffnungen zu unterscheiden.
Doch. Rechtlich ist dafür kein Fachanwaltstitel erforderlich. Der Unterschied liegt in der nachgewiesenen Spezialisierung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung gerade in diesem Rechtsgebiet und muss sich regelmäßig fortbilden.
Der Fachanwalt kann Messwert, Toleranz, Fahreridentifizierung und die daraus folgenden Sanktionen gemeinsam betrachten. Besonders wichtig ist das, wenn sich die Überschreitung nahe einer Grenze befindet, ab der Punkte oder ein Fahrverbot vorgesehen sind.
Hier können die genaue Rotlichtdauer und die Umstände des Verstoßes entscheidend sein. Ein Fachanwalt kennt die Unterschiede zwischen den einzelnen Tatbeständen und kann die technischen Unterlagen mit den rechtlichen Voraussetzungen abgleichen.
Weil nicht nur der ursprüngliche Verkehrsverstoß relevant ist. Es muss auch beurteilt werden, ob die Voraussetzungen des Regelfahrverbots vorliegen und ob besondere Umstände eine abweichende Entscheidung rechtfertigen könnten. Ein Fachanwalt kennt die hierzu ergangene Rechtsprechung und weiß, welche Argumente substantiiert vorgetragen werden müssen.
Die Spezialisierung kann eine schnellere Einordnung ermöglichen. Wer regelmäßig Geschwindigkeits-, Rotlicht- und andere Bußgeldverfahren bearbeitet, kennt die typischen rechtlichen Fragen und muss sich nicht erst grundsätzlich in die Materie einarbeiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Fall einfach ist – ungewöhnliche Sachverhalte können auch bei einem Spezialisten eine umfangreiche Bearbeitung erfordern.
Wenn Sie geblitzt wurden, einen Rotlichtverstoß vorgeworfen bekommen oder ein Fahrverbot droht, geht es häufig um mehr als die Höhe des Bußgeldes. Vielleicht benötigen Sie Ihren Führerschein täglich für Ihren Beruf oder möchten vermeiden, dass weitere Punkte in Flensburg hinzukommen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeite ich genau solche Verfahren. Ich weiß, welche Unterlagen bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen wichtig sind, welche Grenzen im Bußgeldkatalog besondere Folgen auslösen und worauf es bei einem drohenden Fahrverbot ankommt. Schicken Sie mir Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Ich sage Ihnen konkret, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und welche Schritte sinnvoll sind.