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Strafzettel/Strafbefehl

Zu schnell gefahren, geblitzt worden?

Geblitzt worden

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Ein Bußgeldbescheid kommt selten allein – und die Folgen können weit über eine Geldstrafe hinausgehen: Punkte in Flensburg, ein drohendes Fahrverbot, höhere Versicherungsbeiträge oder im Wiederholungsfall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin prüfe ich Ihre Messung, Ihre Anhörung und Ihren Bescheid auf jede formelle und materielle Schwachstelle – mit dem Ziel, Bußgelder zu senken, Punkte zu vermeiden und Fahrverbote abzuwenden.

Warum Sie bei einem Blitzer nicht vorschnell zugeben sollten

Autofahrer, denen bewusst ist, dass sie zu schnell gefahren sind, neigen dazu, den Verstoß sofort zuzugeben – besonders, wenn sie kurz nach dem Blitzen von der Polizei angehalten werden. Das ist ein klassischer Fehler. Vergessen Sie nicht: Die Behörde muss Ihnen den Verstoß nachweisen. Jede Entschuldigung wie „Ich war wohl etwas zu schnell“ kann als Geständnis gewertet werden und Ihre Position im Verfahren erheblich schwächen. Das richtige Verhalten gegenüber der Polizei ist oft ausschlaggebend dafür, ob Sie später zur Verantwortung gezogen werden oder nicht.

Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, dass viele Bußgeldbescheide unwirksam sind – etwa weil die Beweiserhebung nicht rechtmäßig war, Formfehler vorliegen oder das Beweisfoto als unzulässig verworfen werden muss. Deshalb rate ich dringend: Reagieren Sie nicht kopflos, wenn Sie geblitzt wurden. Kontaktieren Sie mich frühzeitig. In meinem Artikel „Geblitzt – was nun?“ habe ich die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst. Geben Sie nie etwas zu – oft hat die Polizei keine ausreichenden Beweise gegen Sie.

Unzulässige Beweisfotos

Wenn das Bild nicht gegen Sie verwendet werden darf

Nicht jedes Beweisfoto darf gegen Sie verwendet werden. Damit ein Blitzerfoto als zulässiges Beweismittel gilt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kennzeichen muss klar erkennbar sein, das Gesicht des Fahrers muss identifizierbar bleiben und das Foto darf nicht durch rechtswidrige Maßnahmen entstanden sein. Ist das Nummernschild verdeckt, das Gesicht unscharf oder durch Schatten, Sonnenblende oder Handbewegungen nicht erkennbar, kann das Foto als Beweis unbrauchbar sein

Auch wenn Sie auf dem Foto deutlich als Fahrer zu sehen sind, sollten Sie nicht vorschnell zugeben, dass Sie auf dem Bild zu sehen sind. Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, kann ein Foto das Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 GG verletzen und daher unzulässig sein – insbesondere, wenn es ohne hinreichenden Anlass oder in unverhältnismäßiger Weise erstellt wurde. Bilder, die erst nach erwiesener Geschwindigkeitsübertretung entstehen, sind zwar grundsätzlich verwertbar, aber auch hier gibt es Grenzen.

Beweise die nicht zählen

Unrechtmäßige Datenermittlung kann zu Ihren Gunsten wirken

Selbst wenn der Nachweis auf den ersten Blick einwandfrei erscheint, gibt es häufig eine Chance, der Strafverfolgung zu entkommen. Geschwindigkeitsmessungen unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben: Das Messgerät muss geeicht sein, der Aufstellort muss den Vorschriften entsprechen, die Bedienung muss dokumentiert werden und die Datenerhebung darf nicht in Ihre Grundrechte eingreifen. Werden diese Regeln verletzt, kann die gesamte Datenermittlung als unrechtmäßig gelten – und die Beweise sind vor Gericht nicht verwertbar.

Typische Angriffspunkte sind hier fehlende oder fehlerhafte Eichunterlagen, nicht dokumentierte Messreihen, falsche Aufstellung des Geräts oder ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör. Auch wenn Sie auf einem Foto klar als Fahrer zu erkennen sind, heißt das nicht automatisch, dass das Bild zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen betont, dass Beweisfotos das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berühren können – und damit unter strengen Voraussetzungen stehen.

Fehlerhafte Bußgeldbescheide

Formfehler, die den Bescheid kippen können

Als Fachanwalt kenne ich die Fehler, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen können. Ein Bußgeldbescheid muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift des Betroffenen, genaue Bezeichnung der Tat, Ort und Zeit des Vorfalls, die einschlägige Rechtsnorm, die Beweismittel, die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen. Fehlen diese Angaben oder sind sie falsch, kann der Bescheid anfechtbar sein – besonders, wenn dadurch die Identität des Betroffenen oder der Tatvorwurf nicht mehr eindeutig feststellbar sind.

Aber die Rechtsprechung unterscheidet zwischen harmlosen Ungenauigkeiten und schwerwiegenden Mängeln. Als schwerwiegend gelten etwa ein falscher Name, ein falsches Kennzeichen, ein fehlendes oder falsches Foto, eine verpasste Verjährungsrüge oder ein nicht geeichtes Messgerät. Auch das Fehlen einer korrekten Rechtsbehelfsbelehrung kann den Bescheid ungültig machen. Wichtig: Selbst bei schweren Fehlern kann die Behörde den Bescheid innerhalb der Verjährungsfrist zurücknehmen und einen neuen erlassen – deshalb sollten Sie zeitnah handeln.

Ihr nächster Schritt: Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie geblitzt wurden oder ein Bußgeldverfahren läuft, sollten Sie zeitnah handeln – Fristen für Einspruch und Anhörung sind kurz. Schicken Sie mir Ihren Bescheid oder den Anhörungsbogen per E-Mail oder rufen Sie mich direkt an. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin sage ich Ihnen schnell und unverbindlich, ob und wie sich in Ihrem Fall Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot reduzieren lassen.