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Geblitzt worden? Zu schnell gewesen? Rote Ampel übersehen?

Zu schnell gefahren?

Zu schnell gefahren? Fuehrerscheinentzug?

Welche Folgen drohen für den Führerschein?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist schnell passiert: Ein Verkehrsschild wird übersehen, nach einer Baustelle wird das Tempo zu spät erhöht oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit des gefahrenen Fahrzeugs falsch eingeschätzt. Die Folgen reichen von einem Verwarnungsgeld über Punkte in Flensburg bis zu einem mehrmonatigen Fahrverbot. Die gute Nachricht: Eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt normalerweise nicht zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Trotzdem sollten Sie einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen lassen.

Zu schnell gefahren?

Welche Folgen drohen für den Führerschein?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist schnell passiert: Ein Verkehrsschild wird übersehen, nach einer Baustelle wird das Tempo zu spät erhöht oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit des gefahrenen Fahrzeugs falsch eingeschätzt. Die Folgen reichen von einem Verwarnungsgeld über Punkte in Flensburg bis zu einem mehrmonatigen Fahrverbot. Die gute Nachricht: Eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt normalerweise nicht zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Trotzdem sollten Sie einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen lassen.

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Je nach Verstoß kann es einen, zwei oder drei Monate dauern. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben und dürfen keine Kraftfahrzeuge führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie ihn zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dagegen eine wesentlich schwerwiegendere Maßnahme: Die Fahrerlaubnis erlischt und muss später neu beantragt werden. Bei einem einzelnen Tempoverstoß ist ein dauerhafter Entzug normalerweise nicht zu erwarten.

Wann droht ein Fahrverbot?

Bei einem gewöhnlichen Pkw sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot grundsätzlich ab folgenden Überschreitungen vor:

  • Innerorts ab 31 km/h zu schnell.
  • Außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Je nach Höhe der Überschreitung beträgt das Regelfahrverbot einen bis drei Monate. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister. 

Wiederholungstäter

Ein Fahrverbot kann auch bei einer geringeren Überschreitung angeordnet werden.

Das gilt insbesondere, wenn bereits

  • eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig mit einer Geldbuße geahndet wurde und
  • innerhalb eines Jahres seit Eintritt der Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.

Die Jahresfrist beginnt nicht am Tag des ersten Verstoßes, sondern mit der Rechtskraft der ersten des ersten Verstoßes. 

Zulässige Geschwindigkeit

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass innerorts grundsätzlich 50 km/h und außerorts 100 km/h erlaubt sind. Das stimmt jedoch nicht für jedes Fahrzeug und jedes Gespann.  Das betrifft beispielsweise:

  • Pkw mit Anhänger, für die regelmäßig 80 km/h gelten.
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.
  • Kraftfahrzeuge mit Anhänger, die nicht unter eine Ausnahme fallen.
  • Kraftomnibusse unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Fahrzeuge mit Schneeketten, für die grundsätzlich höchstens 50 km/h erlaubt sind.

Wetter und Sichtweite

Die zulässige Geschwindigkeit richtet sich nicht nur nach Verkehrsschildern.

Nach § 3 StVO muss jeder Fahrer sein Tempo an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse anpassen.

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, dürfen Sie grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch schlechterer Sicht muss das Tempo weiter reduziert werden. Bei einer Sichtweite von lediglich zehn Metern können daher höchstens 10 km/h angemessen sein. Ein Verstoß kann auch dann Folgen haben, wenn kein klassisches Tempolimit überschritten wurde.

Besonderheiten in der Probezeit

Für Fahranfänger gelten zusätzliche Regelungen.

  • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h wird während der Probezeit grundsätzlich als schwerwiegender A-Verstoß eingeordnet.
  • Beim ersten A-Verstoß verlängert sich die Probezeit regelmäßig von zwei auf vier Jahre.
  • Zusätzlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an.

Diese Folgen können eintreten, obwohl nach dem Bußgeldkatalog noch kein Fahrverbot vorgesehen ist. Gerade Fahranfänger sollten einen Bußgeldbescheid deshalb nicht ungeprüft akzeptieren.

Wann muss das Fahrverbot angetreten werden?

Ein Fahrverbot muss grundsätzlich zusammenhängend verbüßt werden. Es kann also nicht auf einzelne Wochenenden oder Urlaubstage verteilt werden. Wer in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot verbüßen musste, kann häufig selbst bestimmen, wann er den Führerschein abgibt. In diesem Fall muss die Abgabe grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft erfolgen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird das Fahrverbot regelmäßig mit Eintritt der Rechtskraft wirksam.

Kann ein Fahrverbot verhindert werden?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Messung, der Fahrererkennung oder der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens bestehen. Ein Gericht kann in besonderen Ausnahmefällen vom Regelfahrverbot absehen. Dafür müssen jedoch außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die bloße Tatsache, dass Sie beruflich oder privat auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, reicht meist nicht aus. Erforderlich sind konkrete Nachweise zu den Folgen und eine überzeugende Darstellung der besonderen Härte.

Zusammenfassung: 6 wesentliche Punkte

Ihre Fragen zu überhöhter Geschwindigkeit

Wird mir wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Fahrerlaubnis entzogen?

Normalerweise nicht. Bei einem gewöhnlichen Tempoverstoß drohen in erster Linie Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt eher bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sowie bei fehlender Fahreignung in Betracht.

Bei einem normalen Pkw ist innerorts grundsätzlich ab 31 km/h zu viel ein einmonatiges Regelfahrverbot vorgesehen. Ob dieses tatsächlich verhängt wird, hängt unter anderem von der Messung, dem Toleranzabzug und möglichen Besonderheiten des Falls ab.

Ein Fahrverbot kommt regelmäßig in Betracht, wenn die erste Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig mit einer Geldbuße geahndet wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wurde.

Das ist häufig möglich, wenn Sie in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot hatten. Dann gilt regelmäßig eine Viermonatsfrist zur Abgabe des Führerscheins. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitraum besteht jedoch nicht.

Nein. Ein Anwalt kann ein Fahrverbot nicht garantieren. Er kann aber die Messung, den Bescheid, die Beweislage und besondere Härten prüfen. Liegen konkrete Fehler oder außergewöhnliche Umstände vor, kann ein Einspruch die Chancen auf Einstellung, Reduzierung oder Abwendung des Fahrverbots verbessern.

So kann ein Fachanwalt helfen

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich unter anderem, ob

  • das Messgerät ordnungsgemäß eingesetzt und überprüft wurde.
  • die vorgeschriebene Toleranz abgezogen wurde.
  • Sie als Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden können.
  • Verjährung eingetreten ist.
  • der Bußgeldbescheid Form- oder Inhaltsfehler enthält.
  • besondere Umstände gegen ein Fahrverbot sprechen.

Ziel kann es sein, das Verfahren einzustellen, die vorgeworfene Geschwindigkeit zu reduzieren oder ein Fahrverbot abzuwenden. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Jetzt Bußgeldbescheid prüfen lassen

Drohen Ihnen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte, ein Fahrverbot oder besondere Folgen in der Probezeit? Warten Sie nicht, bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Senden Sie mir Ihre Unterlagen oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihre Chancen verständlich, schnell und ohne unnötige Umwege. Gemeinsam klären wir, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Schritte Ihre Fahrerlaubnis schützen können.