Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist schnell passiert: Ein Verkehrsschild wird übersehen, nach einer Baustelle wird das Tempo zu spät erhöht oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit des gefahrenen Fahrzeugs falsch eingeschätzt. Die Folgen reichen von einem Verwarnungsgeld über Punkte in Flensburg bis zu einem mehrmonatigen Fahrverbot. Die gute Nachricht: Eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt normalerweise nicht zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Trotzdem sollten Sie einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen lassen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist schnell passiert: Ein Verkehrsschild wird übersehen, nach einer Baustelle wird das Tempo zu spät erhöht oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit des gefahrenen Fahrzeugs falsch eingeschätzt. Die Folgen reichen von einem Verwarnungsgeld über Punkte in Flensburg bis zu einem mehrmonatigen Fahrverbot. Die gute Nachricht: Eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung führt normalerweise nicht zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Trotzdem sollten Sie einen Bußgeldbescheid sorgfältig prüfen lassen.
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Je nach Verstoß kann es einen, zwei oder drei Monate dauern. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben und dürfen keine Kraftfahrzeuge führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie ihn zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dagegen eine wesentlich schwerwiegendere Maßnahme: Die Fahrerlaubnis erlischt und muss später neu beantragt werden. Bei einem einzelnen Tempoverstoß ist ein dauerhafter Entzug normalerweise nicht zu erwarten.
Bei einem gewöhnlichen Pkw sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot grundsätzlich ab folgenden Überschreitungen vor:
Je nach Höhe der Überschreitung beträgt das Regelfahrverbot einen bis drei Monate. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister.
Ein Fahrverbot kann auch bei einer geringeren Überschreitung angeordnet werden.
Das gilt insbesondere, wenn bereits
Die Jahresfrist beginnt nicht am Tag des ersten Verstoßes, sondern mit der Rechtskraft der ersten des ersten Verstoßes.
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass innerorts grundsätzlich 50 km/h und außerorts 100 km/h erlaubt sind. Das stimmt jedoch nicht für jedes Fahrzeug und jedes Gespann. Das betrifft beispielsweise:
Die zulässige Geschwindigkeit richtet sich nicht nur nach Verkehrsschildern.
Nach § 3 StVO muss jeder Fahrer sein Tempo an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse anpassen.
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, dürfen Sie grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch schlechterer Sicht muss das Tempo weiter reduziert werden. Bei einer Sichtweite von lediglich zehn Metern können daher höchstens 10 km/h angemessen sein. Ein Verstoß kann auch dann Folgen haben, wenn kein klassisches Tempolimit überschritten wurde.
Für Fahranfänger gelten zusätzliche Regelungen.
Diese Folgen können eintreten, obwohl nach dem Bußgeldkatalog noch kein Fahrverbot vorgesehen ist. Gerade Fahranfänger sollten einen Bußgeldbescheid deshalb nicht ungeprüft akzeptieren.
Ein Fahrverbot muss grundsätzlich zusammenhängend verbüßt werden. Es kann also nicht auf einzelne Wochenenden oder Urlaubstage verteilt werden. Wer in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot verbüßen musste, kann häufig selbst bestimmen, wann er den Führerschein abgibt. In diesem Fall muss die Abgabe grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft erfolgen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird das Fahrverbot regelmäßig mit Eintritt der Rechtskraft wirksam.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Messung, der Fahrererkennung oder der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens bestehen. Ein Gericht kann in besonderen Ausnahmefällen vom Regelfahrverbot absehen. Dafür müssen jedoch außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die bloße Tatsache, dass Sie beruflich oder privat auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, reicht meist nicht aus. Erforderlich sind konkrete Nachweise zu den Folgen und eine überzeugende Darstellung der besonderen Härte.
Normalerweise nicht. Bei einem gewöhnlichen Tempoverstoß drohen in erster Linie Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt eher bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen sowie bei fehlender Fahreignung in Betracht.
Bei einem normalen Pkw ist innerorts grundsätzlich ab 31 km/h zu viel ein einmonatiges Regelfahrverbot vorgesehen. Ob dieses tatsächlich verhängt wird, hängt unter anderem von der Messung, dem Toleranzabzug und möglichen Besonderheiten des Falls ab.
Ein Fahrverbot kommt regelmäßig in Betracht, wenn die erste Überschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig mit einer Geldbuße geahndet wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren wurde.
Das ist häufig möglich, wenn Sie in den zwei Jahren vor der Tat und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot hatten. Dann gilt regelmäßig eine Viermonatsfrist zur Abgabe des Führerscheins. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitraum besteht jedoch nicht.
Nein. Ein Anwalt kann ein Fahrverbot nicht garantieren. Er kann aber die Messung, den Bescheid, die Beweislage und besondere Härten prüfen. Liegen konkrete Fehler oder außergewöhnliche Umstände vor, kann ein Einspruch die Chancen auf Einstellung, Reduzierung oder Abwendung des Fahrverbots verbessern.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich unter anderem, ob
Ziel kann es sein, das Verfahren einzustellen, die vorgeworfene Geschwindigkeit zu reduzieren oder ein Fahrverbot abzuwenden. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Drohen Ihnen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte, ein Fahrverbot oder besondere Folgen in der Probezeit? Warten Sie nicht, bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Senden Sie mir Ihre Unterlagen oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihre Chancen verständlich, schnell und ohne unnötige Umwege. Gemeinsam klären wir, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Schritte Ihre Fahrerlaubnis schützen können.