Sie wurden geblitzt und fragen sich jetzt, welche Geschwindigkeit tatsächlich für Bußgeld, Punkte oder ein mögliches Fahrverbot zählt? Viele Autofahrer schauen zunächst auf den eigenen Tacho und rechnen mit der Tachovoreilung sowie dem Toleranzabzug des Blitzers. Doch daraus lässt sich kein sicherer „Geschwindigkeitspuffer“ ableiten. Entscheidend ist grundsätzlich der festgestellte Messwert nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz. Wie schnell Ihr Fahrzeug laut Tacho unterwegs war, ist davon zu unterscheiden. Gerade bei höheren Überschreitungen können wenige km/h einen erheblichen Unterschied machen.
Sie wurden geblitzt und fragen sich jetzt, welche Geschwindigkeit tatsächlich für Bußgeld, Punkte oder ein mögliches Fahrverbot zählt? Viele Autofahrer schauen zunächst auf den eigenen Tacho und rechnen mit der Tachovoreilung sowie dem Toleranzabzug des Blitzers. Doch daraus lässt sich kein sicherer „Geschwindigkeitspuffer“ ableiten. Entscheidend ist grundsätzlich der festgestellte Messwert nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz. Wie schnell Ihr Fahrzeug laut Tacho unterwegs war, ist davon zu unterscheiden. Gerade bei höheren Überschreitungen können wenige km/h einen erheblichen Unterschied machen.
Der Tachometer darf grundsätzlich keine niedrigere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Nach den europäischen Vorgaben darf er jedoch nach oben abweichen. Vereinfacht kann die Anzeige bis zu 10 Prozent der tatsächlichen Geschwindigkeit plus 4 km/h höher liegen. Das ist allerdings lediglich die zulässige Abweichung und keine Garantie dafür, dass Ihr Fahrzeug diesen Spielraum ausschöpft. Wer innerorts 59 km/h auf dem Tacho sieht, kann daher nicht automatisch davon ausgehen, tatsächlich nur 50 km/h zu fahren. Die reale Abweichung kann erheblich geringer sein.
Die GPS-Anzeige eines Navigationsgeräts oder Smartphones kann bei gleichmäßiger Fahrt einen Anhaltspunkt für die tatsächliche Geschwindigkeit liefern. Eine überschlägige Kontrolle ist auch über eine bekannte Strecke möglich. Leitpfosten stehen regelmäßig etwa 50 Meter auseinander. Werden 500 Meter beispielsweise in 18 Sekunden zurückgelegt, entspricht dies durchschnittlich 100 km/h: 500 ÷ 18 × 3,6 = 100 km/h. Solche Berechnungen können helfen, die Tachovoreilung einzuschätzen. Sie sollten jedoch keinesfalls dazu dienen, ein Tempolimit bewusst bis an eine vermeintliche Messgrenze auszureizen.
Der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsmessung soll mögliche Messungenauigkeiten berücksichtigen. Bei vielen standardisierten Messverfahren werden bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h regelmäßig 3 Prozent vom Messwert abgezogen. Abhängig vom eingesetzten Messverfahren können andere Werte maßgeblich sein. Wichtig: Die Toleranz ist kein Bonus, den Autofahrer auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufschlagen dürfen. Sie wird erst bei der Auswertung der konkreten Messung berücksichtigt.
Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung muss nicht ungeprüft akzeptiert werden. Je nach Fall können das eingesetzte Messverfahren, die konkrete Durchführung der Messung, die Messunterlagen, die Zuordnung des Messwertes oder die Identifizierung des Fahrers relevant sein. Auch das Blitzerfoto kann Fragen aufwerfen. Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist deshalb automatisch fehlerhaft. Besonders genau sollte jedoch hingesehen werden, wenn die festgestellte Geschwindigkeit nahe an einer für Punkte oder Fahrverbot wichtigen Grenze liegt.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Tachovoreilung und Toleranzabzug zu einem vermeintlich sicheren Puffer zusammenzurechnen.
Genau das kann zu einer unerwartet hohen Geschwindigkeitsüberschreitung führen.
Wer beispielsweise innerorts bewusst deutlich schneller als erlaubt fährt, sollte daher nicht darauf vertrauen, dass Tachoabweichung und Messtoleranz die Überschreitung anschließend entscheidend reduzieren.
Bei vielen standardisierten Messverfahren werden bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h vom Messwert abgezogen. Oberhalb von 100 km/h sind es regelmäßig 3 Prozent. Abhängig vom Messverfahren können andere Toleranzwerte gelten.
Für den Geschwindigkeitsverstoß ist nicht entscheidend, welchen Wert Sie während der Fahrt auf Ihrem Tacho gesehen haben. Maßgeblich ist grundsätzlich die festgestellte Geschwindigkeit nach dem anzuwendenden Toleranzabzug.
Nein, daraus lässt sich kein verlässlicher Sicherheitspuffer berechnen. Die Tachovoreilung betrifft die Anzeige Ihres Fahrzeugs. Der Toleranzabzug dagegen berücksichtigt mögliche Ungenauigkeiten der Geschwindigkeitsmessung. Außerdem wissen Sie normalerweise nicht genau, wie stark Ihr eigener Tacho tatsächlich voreilt.
Ja. Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn sich der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß nahe einer Grenze des Bußgeldkatalogs befindet. Je nach festgestellter Überschreitung verändern sich die vorgesehenen Rechtsfolgen. Deshalb kann die genaue Höhe des vorwerfbaren Messwertes bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot besonders wichtig sein.
Auch wer selbst davon ausgeht, zu schnell gefahren zu sein, kennt damit noch nicht zwangsläufig die rechtlich vorwerfbare Geschwindigkeit. Bei einer Prüfung kann es unter anderem um das Messverfahren, die ordnungsgemäße Durchführung, den Toleranzabzug, die Zuordnung des Messwertes und die Fahreridentifizierung gehen. Besonders bei Punkten in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot kann es sinnvoll sein, die Messunterlagen genauer zu betrachten.
Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten? Besonders wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sollten Sie sich nicht allein auf eigene Berechnungen zur Tachovoreilung oder Blitzer-Toleranz verlassen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich die Geschwindigkeitsmessung, den vorgenommenen Toleranzabzug, die Messunterlagen und die Fahreridentifizierung. Dabei geht es nicht darum, jede Messung pauschal infrage zu stellen, sondern mögliche Ansatzpunkte im konkreten Verfahren zu erkennen. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen, bevor wichtige Fristen verstreichen.