Experten gehen davon aus, dass jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Bereits ein einziger Form-, Frist- oder Inhaltsfehler macht ihn angreifbar und erhöht die Chance für einen erfolgreichen Widerspruch erheblich. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin prüfe ich Ihre Bescheide systematisch auf solche Schwachstellen – denn viele Verfahren lassen sich allein durch präzise Rügen gewinnen oder deutlich günstiger erledigen.
66 OWiG legt die Mindestinhalte von Bußgeldbescheiden fest. Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, kann der Bescheid anfechtbar sein. Erforderlich sind insbesondere:
Außerdem muss eine richtige und vollständige Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Dazu gehört der Hinweis, dass ein Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch innerhalb einer konkret benannten Frist (in der Regel zwei Wochen) eingelegt wird. Ebenso ist auf mögliche negative Folgen des Einspruchs hinzuweisen, etwa auf die Gefahr einer höheren Geldbuße oder zusätzlicher Kosten.
Die meisten Bescheide sind im Bezug auf Form und Fristen auf den ersten Blick nicht angreifbar – doch gerade hier liegen oft versteckte Fehler. Falsche Fristangaben, unklare Tatvorwürfe, fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen, ein falscher Name, ein falsches Kennzeichen oder unzutreffende Angaben zu Tatort und Tatzeit können den Bescheid unwirksam machen. Solche Fehler führen sehr schnell zur Aufhebung des Bescheides – aber nur, wenn dagegen fristgerecht Einspruch erhoben wird. Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene sich nicht wehrt.
Angreifbar sind Bußgeldbescheide überwiegend bezüglich des Sachvortrags der Behörde. Die Merkmale der Ordnungswidrigkeit sind nicht korrekt wiedergegeben, die Geschwindigkeit ist falsch berechnet, die Toleranzen sind nicht berücksichtigt oder die rechtliche Einordnung passt nicht zur Tat. Fast immer eröffnen die Beweismittel einen Weg, gegen den Bescheid vorzugehen. Diese sind oft nicht so eindeutig, wie behauptet: Sie sind beispielsweise auf einem Foto kaum zu erkennen, das Nummernschild ist verdeckt, das Gesicht ist unscharf oder die Beweise wurden auf unzulässigem Weg beschafft – etwa aus Videoaufzeichnungen, die ohne konkreten Verdacht angefertigt wurden.
In der Praxis stoße ich regelmäßig auf folgende Fehlerquellen, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen:
Jeder dieser Fehler kann – je nach Schwere – dazu führen, dass der Bescheid ganz aufgehoben wird oder die Bußgeldstelle zu einer Neufassung gezwungen ist. Oft lässt sich bereits im Vorfeld durch eine gezielte Akteneinsicht klären, ob die Beweislage wirklich trägt.
Lassen Sie den Bußgeldbescheid von einem Anwalt prüfen, denn die Chancen, dass der Bescheid fehlerhaft ist, sind groß. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin sehe ich täglich, wie sich scheinbar „klare“ Fälle durch präzise Rügen drehen lassen – sei es durch Formfehler, unzulässige Beweise oder falsche rechtliche Einordnung. Schicken Sie mir Ihren Bescheid oder den Anhörungsbogen per E-Mail oder rufen Sie mich direkt an. Ich sage Ihnen schnell und unverbindlich, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Chancen Sie haben, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu reduzieren oder ganz abzuwenden.