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Geblitzt worden? Zu schnell gewesen? Rote Ampel übersehen?

Unzulässigkeit von Beweisfotos

Wenn das Bild nicht gegen Sie verwendet werden darf

Mit dem Beschluss vom 11. August 2009 setzte das Bundesverfassungsgericht eine klare Grenze, welche Fotos als Beweismittel zulässig sind und welche nicht. Dies eröffnet zusätzliche Optionen der Verteidigung – gerade dann, wenn Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß allein über Bildmaterial nachgewiesen werden soll. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin prüfe ich in jedem Blitzerfall, ob die Beweisfotos rechtmäßig entstanden sind und ob sie vor Gericht verwertbar sind.

Fehlende gesetzliche Grundlage: Das BVerfG-Urteil und seine Folgen

Auch wenn Sie auf einem Foto deutlich als Fahrer zu erkennen sind, sollten Sie nicht vorschnell zugeben, dass Sie auf dem Bild zu sehen sind. Denn wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; 2 BvR 941/08) eindeutig erkannten, kann das Foto das Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzen und daher unzulässig sein. Dies betrifft insbesondere Aufnahmen, die über automatische Anlagen erstellt werden, die dauerhaft verdeckte Videoaufzeichnungen vornehmen, um die Geschwindigkeit zu messen und gleichzeitig Beweismittel zu erstellen.

Hierbei werden fortlaufend Aufnahmen gespeichert, ohne eine vorherige Auswahl, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei. Aus diesem Grund kann sich kein Verkehrsteilnehmer durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung entziehen. Für eine derartige flächendeckende, anlasslose Geschwindigkeitsüberwachung besteht keine gesetzliche Grundlage – der Grundrechtseingriff ist daher nicht gerechtfertigt. Ein bloßer Erlass reicht als Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen nicht aus. Daher kann ein auf diese Art ermittelter Verstoß nicht geahndet werden.

Nicht alle Fotos sind unzulässig

Wann Bilder doch verwertbar sind

Nicht alle Fotos sind automatisch unzulässig. Bilder, die entstehen, nachdem durch Messung eine Geschwindigkeitsübertretung erwiesen ist, sind weiterhin verwertbar – sofern sie den strengen Vorgaben des BVerfG und der Rechtsprechung genügen.

Tatsache ist jedoch, dass viele Gerichte durch das Urteil verunsichert sind und daher manchmal Beweisfotos grundsätzlich kritisch prüfen oder sogar ablehnen.

Wem ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, der über Bildmaterial nachgewiesen wird, sollte daher grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen anzweifeln. Auf keinen Fall sollte man zugeben, die Person auf den Bildern zu kennen.

Als Beschuldigter hat man das Recht, jegliche Aussage zu verweigern – und genau dieses Recht sollten Sie nutzen, bis ein Fachanwalt die Beweislage geprüft hat.

Typische Angriffspunkte bei Beweisfotos

In der Praxis gibt es mehrere Ansatzpunkte, um die Zulässigkeit von Beweisfotos in Frage zu stellen:

  • Anlasslose Dauerüberwachung: Wenn die Kamera fortlaufend aufzeichnet, ohne konkreten Verdacht, verstößt dies gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Fehlende oder fehlerhafte Rechtsgrundlage: Ein einfacher Verwaltungserlass reicht nicht aus – es bedarf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung.
  • Unklare oder unvollständige Bilder: Ist das Nummernschild verdeckt, das Gesicht unscharf oder die Zuordnung zum Fahrzeug nicht eindeutig, ist das Foto als Beweis oft unbrauchbar.
  • Verdeckte Aufnahmen: Verdeckte Kameras, die ohne erkennbaren Anlass filmen, sind besonders anfällig für Rügen.
  • Fehlerhafte Speicherung und Auswertung: Werden die Daten nicht ordnungsgemäß gesichert, protokolliert oder ausgewertet, kann die gesamte Beweiskette angegriffen werden.

Jeder dieser Punkte kann dazu führen, dass das Foto als Beweismittel ausgeschlossen wird – und ohne Foto fehlt der Behörde oft die Grundlage für den Bescheid.

Ihr Vorteil: Beweisfotos prüfen lassen, bevor Sie zahlen

Ein Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, hilft Ihnen, Ihre Rechte als Betroffener durchzusetzen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin sehe ich täglich, wie sich scheinbar „klare“ Fälle durch präzise Rügen an den Beweisfotos drehen lassen – sei es wegen anlassloser Aufzeichnung, fehlender Rechtsgrundlage oder unklarer Bildqualität. Schicken Sie mir Ihren Bescheid oder die Beweisfotos per E-Mail oder rufen Sie mich direkt an. Ich sage Ihnen schnell und unverbindlich, ob sich ein Einspruch lohnt und welche Chancen Sie haben, Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu reduzieren oder ganz abzuwenden.