Ein ungewöhnlicher Fall aus Freudenberg im Siegerland zeigt, welche Fragen ein manipuliertes Verkehrsschild aufwerfen kann. Unbekannte hatten ein Tempo-50-Schild über einem vorhandenen Tempo-30-Schild angebracht. Kurz dahinter befand sich eine mobile Geschwindigkeitskontrolle. Mehrere Autofahrer wurden erfasst, obwohl für sie das Tempo-50-Schild sichtbar war. Nachdem ein Zeuge die Manipulation bemerkt hatte, wurde die Polizei informiert. Für Bußgeldverfahren stellt sich in solchen Situationen insbesondere die Frage, welche Beschilderung für Verkehrsteilnehmer tatsächlich erkennbar war.
Ein ungewöhnlicher Fall aus Freudenberg im Siegerland zeigt, welche Fragen ein manipuliertes Verkehrsschild aufwerfen kann. Unbekannte hatten ein Tempo-50-Schild über einem vorhandenen Tempo-30-Schild angebracht. Kurz dahinter befand sich eine mobile Geschwindigkeitskontrolle. Mehrere Autofahrer wurden erfasst, obwohl für sie das Tempo-50-Schild sichtbar war. Nachdem ein Zeuge die Manipulation bemerkt hatte, wurde die Polizei informiert. Für Bußgeldverfahren stellt sich in solchen Situationen insbesondere die Frage, welche Beschilderung für Verkehrsteilnehmer tatsächlich erkennbar war.
Das eigentlich vorhandene Tempo-30-Schild war durch das zusätzlich angebrachte Schild verdeckt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein kündigte daraufhin an, die während dieses Zeitraums festgestellten Geschwindigkeitsverstöße nicht zu ahnden. Die Aufnahmen sollten jedoch ausgewertet werden, um möglicherweise Hinweise auf den Verursacher zu erhalten. Der Fall macht deutlich, dass bei der rechtlichen Beurteilung einer Geschwindigkeitsüberschreitung neben dem Messergebnis auch die konkrete Verkehrssituation und die zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene Beschilderung von Bedeutung sein können.
Bei Verkehrszeichen spielt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz eine wichtige Rolle. Nach der Rechtsprechung müssen sie grundsätzlich so aufgestellt oder angebracht sein, dass ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer sie bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt erkennen kann. Welche Anforderungen dabei gelten, hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab. Ist ein Verkehrszeichen verdeckt, beschädigt, widersprüchlich oder möglicherweise manipuliert, kann dies für die rechtliche Bewertung eines Verkehrsverstoßes relevant sein. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass ein darauf beruhender Bußgeldvorwurf unberechtigt ist.
Auch die strafrechtliche Bewertung einer Manipulation hängt von den konkreten Umständen ab. Im Fall Freudenberg nahm die Polizei eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auf.
Für eine Strafbarkeit nach § 315b StGB müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sein. Von Bedeutung kann beispielsweise sein, ob durch den Eingriff die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt und eine konkrete Gefahr verursacht wurde. Auch der Versuch kann unter den Voraussetzungen der Vorschrift strafbar sein.
Nicht nur eine vorsätzliche Manipulation kann Fragen aufwerfen. Auch andere Besonderheiten der Beschilderung können im Bußgeldverfahren eine nähere Prüfung rechtfertigen. Beispielsweise
Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Messung und die vorhandenen Beweismittel.
Verstehen sie den Fall aus Freudenberg nicht als allgemeine Regel. Nicht jedes schlecht erkennbare, falsch aufgestellte oder widersprüchliche Verkehrszeichen führt zwangsläufig dazu, dass ein Bußgeldbescheid keinen Bestand hat.
Je nach Sachverhalt können unter anderem die konkrete Aufstellung, weitere Verkehrszeichen, die Sichtverhältnisse und die behördliche Anordnung eine Rolle spielen.
Durch Akteneinsicht prüfe ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht, auf welche Tatsachen und Beweismittel die Behörde ihren Vorwurf stützt.
Wer einen Bußgeldbescheid erhält und Zweifel daran hat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung an der Messstelle erkennbar war, kann die Situation rechtlich überprüfen lassen. Soweit noch möglich, können Fotos der Örtlichkeit bei der späteren Rekonstruktion hilfreich sein.
Zu beachten ist außerdem, dass für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung gilt. Ob ein Einspruch im konkreten Fall sinnvoll ist und welche Argumente dafür sprechen könnten, prüfe ich anhand der individuellen Beweislage.
Grundsätzlich müssen Verkehrszeichen so angebracht sein, dass Verkehrsteilnehmer sie bei der erforderlichen Aufmerksamkeit erkennen können. Welche rechtlichen Folgen sich daraus im konkreten Fall ergeben, hängt jedoch von der gesamten Verkehrssituation ab.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Von Bedeutung kann unter anderem sein, ob eine Manipulation überhaupt erkennbar war und ob weitere Verkehrszeichen oder Umstände Anlass zu Zweifeln geben konnten.
Nicht automatisch. Eine fehlerhafte oder widersprüchliche Beschilderung kann ein Ansatzpunkt für eine rechtliche Prüfung sein. Ob sie Auswirkungen auf den konkreten Vorwurf hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine offensichtlich ungewöhnliche oder möglicherweise gefährliche Beschilderung kann der Polizei oder der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden. Soweit dies ohne Gefährdung möglich ist, kann auch eine Dokumentation der Situation sinnvoll sein.
Insbesondere wenn Punkte, ein Fahrverbot oder ein höheres Bußgeld drohen, kann eine Prüfung der Bußgeldakte sinnvoll sein. Dabei lässt sich feststellen, welche Beschilderung dokumentiert wurde, welche Beweise vorliegen und ob konkrete rechtliche Einwände in Betracht kommen.
Eine Geschwindigkeitsmessung allein beantwortet nicht zwangsläufig jede Frage eines Bußgeldverfahrens. Wenn Sie geblitzt wurden und begründete Zweifel an der damaligen Beschilderung haben, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler kann nach Akteneinsicht beurteilen, welche Umstände für Ihren konkreten Fall relevant sind und ob rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid in Betracht kommen.