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Geblitzt worden? Zu schnell gewesen? Rote Ampel übersehen?

Zu schnell? - Geblitzt worden

Blitzer geblitzt worden

Auch bei einem Punkt handeln

Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister bedeutet noch keine unmittelbare Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde. Doch er kann später entscheidend sein. Denn nach § 4 StVG werden Fahrerlaubnisinhaber mit einem bis drei Punkten zunächst vorgemerkt. Erst wenn weitere rechtskräftig geahndete Verstöße hinzukommen, die nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ebenfalls mit Punkten bewertet werden, können die nächsten Stufen erreicht werden. Nicht jeder Verkehrsverstoß wird dabei eingetragen. Welche Zuwiderhandlungen berücksichtigt und mit wie vielen Punkten bewertet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Zu schnell? - Geblitzt worden

Auch bei einem Punkt handeln

Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister bedeutet noch keine unmittelbare Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde. Doch er kann später entscheidend sein. Denn nach § 4 StVG werden Fahrerlaubnisinhaber mit einem bis drei Punkten zunächst vorgemerkt. Erst wenn weitere rechtskräftig geahndete Verstöße hinzukommen, die nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ebenfalls mit Punkten bewertet werden, können die nächsten Stufen erreicht werden. Nicht jeder Verkehrsverstoß wird dabei eingetragen. Welche Zuwiderhandlungen berücksichtigt und mit wie vielen Punkten bewertet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Ein einzelner Punkt in Flensburg kann später wichtig werden

Ein Punkt erscheint zunächst wenig bedrohlich, insbesondere wenn das Punktekonto bislang leer ist. Verkehrsverstöße können sich jedoch über Jahre summieren. Wer später erneut auffällt, muss möglicherweise feststellen, dass ein früher akzeptierter Bußgeldbescheid doch Bedeutung bekommt. Punkte können beispielsweise bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handyverstößen oder Rotlichtverstößen eingetragen werden. Deshalb sollte die Entscheidung über einen Einspruch nicht allein davon abhängen, ob das aktuelle Bußgeld finanziell verkraftbar ist. Entscheidend sind die gesamten Rechtsfolgen und die persönliche Situation des Betroffenen.

Geschwindigkeitsmessungen müssen bestimmte Vorgaben erfüllen

Ein Bußgeldbescheid wird nicht allein deshalb unwirksam, weil bei einer Messung möglicherweise gegen eine Vorgabe verstoßen wurde. Solche Abweichungen können aber Ansatzpunkte für eine Verteidigung liefern. Bei Geschwindigkeitskontrollen spielen unter anderem landesrechtliche Vorgaben und behördliche Richtlinien eine Rolle. Diese können beispielsweise festlegen, in welchem Abstand zu einem geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen gemessen werden soll. Je nach Bundesland und konkreter Situation sind allerdings Ausnahmen möglich. Deshalb muss immer der einzelne Messvorgang betrachtet werden, statt lediglich allgemein auf eine bestimmte Abstandsregel zu verweisen.

Bedienungsanleitung des Blitzers kann entscheidend sein

Neben gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ist bei standardisierten Messverfahren die korrekte Verwendung des jeweiligen Messgeräts von Bedeutung. Hersteller legen in Gebrauchsanweisungen fest, unter welchen Bedingungen ihre Geräte eingesetzt werden sollen. Dabei können beispielsweise die Positionierung des Geräts, erforderliche Funktionstests oder besondere Anforderungen an den Messbereich eine Rolle spielen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann deshalb unter anderem prüfen, ob das eingesetzte Messverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob sich aus der Dokumentation konkrete Zweifel am Messergebnis ergeben.

Geschwindigkeitsmessung genau überprüfen

Nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann die Verteidigung Akteneinsicht nehmen und die vorhandenen Unterlagen auswerten.

Welche Dokumente und Messdaten verfügbar sind und welche davon für die Verteidigung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und Messgerät ab.

Nicht jede Abweichung führt automatisch zur Einstellung des Verfahrens. Entscheidend ist vielmehr, welche Bedeutung ein festgestellter Fehler für die konkrete Messung und deren Beweiswert hat.

Erst Akteneinsicht, dann entscheiden

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht lege ich nach einem rechtzeitig eingelegten Einspruch besonderes Augenmerk auf die Ermittlungsakte und die vorhandenen Messunterlagen. Erst dadurch lässt sich beurteilen, ob sich konkrete Angriffspunkte ergeben. Wurden relevante Vorgaben nicht eingehalten, fehlen notwendige Unterlagen oder bestehen Zweifel an der Zuordnung beziehungsweise Messung, kann dies für die Verteidigung entscheidend sein. Wichtig ist allerdings die Frist: Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung eingelegt werden. Deshalb sollten Betroffene nicht warten, bis der Bescheid rechtskräftig geworden ist.

Was geprüft werden muss

Bei der Prüfung können insbesondere folgende Punkte von Bedeutung sein:

  • Wurde das richtige Fahrzeug beziehungsweise der richtige Fahrer erfasst?

  • Wurde das Messgerät entsprechend den maßgeblichen Vorgaben eingesetzt?

  • Waren erforderliche Eichungen beziehungsweise gerätebezogene Voraussetzungen erfüllt?

  • Gibt es Auffälligkeiten in Messfoto, Messdaten oder Dokumentation?

  • Wurden vorgeschriebene Kontrollen und Bedienungsschritte eingehalten?

  • Lassen sich aus den Unterlagen konkrete Zweifel an der Verwertbarkeit oder Zuverlässigkeit der Messung ableiten?

 

Kurz zusammengefasst: Lohnt sich die Prüfung eines Bußgeldbescheids?

Häufige Fragen zu Bußgeldbescheid und Geschwindigkeitsmessung

Lohnt sich ein Einspruch auch bei einem niedrigen Bußgeld?

Das hängt nicht allein von der Geldbuße ab. Punkte, ein mögliches Fahrverbot, berufliche Folgen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Eine Prüfung kann daher auch bei einem vermeintlich kleinen Verstoß sinnvoll sein.

Grundsätzlich beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid regelmäßig rechtskräftig.

Das ist möglich und oft auch sinnvoll. sie können den Einspruch wieder zurücknehmen.

Einen bereits eingelegten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie grundsätzlich wieder zurücknehmen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Anwalt nach Akteneinsicht feststellt, dass keine erfolgversprechenden Angriffspunkte gegen die Geschwindigkeitsmessung bestehen. § 67 OWiG verweist für den Einspruch unter anderem auf die Regeln über die Rücknahme von Rechtsmitteln.

Die wichtigste Folge ist: Der ursprüngliche Bußgeldbescheid wird rechtskräftig. Damit müssen die dort festgesetzte Geldbuße und die Nebenfolgen – beispielsweise Punkte oder ein Fahrverbot – grundsätzlich akzeptiert werden. Eine weitere Überprüfung des ursprünglichen Vorwurfs über diesen Einspruch findet dann nicht mehr statt.

Nicht automatisch. Vorgaben zu Messstellen und Abständen können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden und Ausnahmen zulassen. Zudem führt ein Verstoß gegen eine Richtlinie nicht zwangsläufig dazu, dass die Messung unverwertbar ist. Der konkrete Einzelfall muss geprüft werden.

Von besonderem Interesse können beispielsweise Messfoto, Messunterlagen, Angaben zum verwendeten Messgerät und weitere Bestandteile der Verfahrensakte sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach Messverfahren und konkretem Vorwurf. Ziel ist es, nicht nur den Bußgeldbescheid selbst, sondern die Beweise hinter dem Bescheid zu überprüfen.

Das hängt von Art und Bedeutung des Fehlers ab. Ein kleiner formaler Mangel muss die Messung nicht infrage stellen. Bestehen dagegen erhebliche Zweifel an der korrekten Durchführung, der Zuordnung des Fahrzeugs oder der Zuverlässigkeit des Messergebnisses, kann dies Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben. Je nach Fall kommen beispielsweise eine genauere gerichtliche Überprüfung, eine andere Bewertung des Messergebnisses oder eine Einstellung des Verfahrens in Betracht.

Geblitzt worden? Lassen Sie den Bußgeldbescheid prüfen

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten? Akzeptieren Sie den Vorwurf nicht allein deshalb, weil das Bußgeld auf den ersten Blick gering erscheint. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich nach Akteneinsicht, welche Beweise gegen Sie vorliegen, wie die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde und ob konkrete Ansatzpunkte für einen Einspruch bestehen.

Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Zwei-Wochen-Frist. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf und lassen Sie prüfen, ob sich die Verteidigung gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.